Finanzierung der Kindertagespflege
Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:
- Die Kindertagespflegestelle ist durch eine aktuelle Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII anerkannt.
- Diese Leistung ist für die Entwicklung und Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten.
- Die Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz im MKK und sind
- nachweislich Erwerbstätigkeit oder
- sind arbeitssuchend
- befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung oder
- erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinn des Sozialgesetzbuches, Zweiten Buch.
Wichtige Dokumente